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Statuten

«Dialog» Mittel-Osteuropäischer Kulturverein

I. Name, Sitz und Zweck 

Artikel 1 

Unter dem Namen «Dialog» Mittel-Osteuropäischer Kulturverein besteht seit dem 23. April 2015 ein gemeinnütziger Verein im Sinne der Bestimmungen Art. 60 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. 

Der Verein ist eine Drehscheibe, Auskunfts- Anlauf- und Vermittlungsstelle für die unterschiedlichsten mittel-osteuropäischen Anliegen, vertreten durch Vertreter/-innen aus folgenden Ländern: Ukraine, Polen, Slowakei, Tschechien, Russland, Armenien, Kasachstan. Der Verein ist offen für Vertreter aus anderen mittel-osteuropäischen Ländern (MOEL-Staaten im erweiterten Sinne) und für alle Interessierten an mittel-osteuropäischer Kultur. 

Der Sitz befindet sich in 8840 Einsiedeln, Spitalstrasse 5. 

«Dialog» Mittel-Osteuropäischer Kulturverein verfolgt folgende Zwecke: 

1. Förderung des Einblicks in die verschiedensten Facetten mittel-osteuropäischer Kultur 
2. Förderung des Dialoges zwischen Mittel-Osteuropa und schweizerischen Kulturschaffenden und Kulturinteressierten 
3. Förderung des gegenseitigen Verständnisses für die unterschiedlichen kulturellen Gegebenheiten 
4. Organisation einer Veranstaltungsreihe mit dem Namen «Dialog» Mittel-Osteuropäischer Kulturverein 
5. Organisation mittel-osteuropäischer Sprachkurse
6. Förderung das Verständnis zwischen der einheimischen und der zugewanderten Bevölkerung 
7. Beratungen bei Rechts- und integrationsspezifischen Fragen 
8. Hilfe und Unterstützung für Personen in Fragen der Integration 
9. Unterstützung bei der Realisierung individueller Reisepläne nach Mittel-Osteuropa: Informationen über die aktuelle politische und kulturelle Situation im Land und über die touristischen Möglichkeiten 
10. Allgemeine Beratung über Investitionsprojekten in Polen 
11. Türöffner-Vermittlung zu vielfältigen und langjährigen Kontakten in den mittel-osteuropäischen Ländern (Artikel 1) 
12. Förderung der Geselligkeit (Sportveranstaltungen, Natur und Kultur) 

Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. 
Der Verein ist politisch unabhängig und konfessionell neutral. 

II. Mitgliedschaft und Mittelbeschaffung 

Artikel 2 

Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt durch den Vorstand. Der Verein besteht aus Freunden (ordentliche Mitglieder) und Gönnern. 

Die Einzelheiten legt der Vorstand in einem Reglement fest. Der Austritt aus dem Verein erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand bis einen Monat vor Ende des Kalenderjahres. Der Ausschluss von Mitgliedern erfolgt abschliessend durch den Vorstand ohne Angabe von Gründen. 

Artikel 3 

Die jährlichen Mitglieder- und Gönnerbeiträge werden vom Vorstand festgelegt und von der Mitgliederversammlung genehmigt.

Artikel 4 

Die finanziellen Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks bestehen aus: 
- Veranstaltungseintritte 
- Mitglieder- und Gönnerbeiträge 
- Beiträge von Sponsoren und Mäzenen 
- Beiträge aus Sprachkursen 
- Reinerlös von Wohltätigkeitsveranstaltungen zugunsten des Vereinszwecks 

Artikel 5 

Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Die persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen. 

III. Organe 

Artikel 6 

Die Organe von «Dialog» Mittel-Osteuropäischer Kulturverein sind: 
- Mitgliederversammlung 
- Vorstand 
- Rechnungsrevisor / Rechnungsrevisorin 

Artikel 7 

Die Mitgliederversammlung wird jährlich oder alle zwei Jahre vom Vorstand einberufen. Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind: 

- Wahl des Vorstandes und des Rechnungsrevisors / der Rechnungsrevisorin 
- Abnahme des Berichtes des Vorstandes und des Rechnungsrevisors/der Rechnungsrevisorin 
- Beschlussfassung über Statutenänderungen und über Auflösung oder Fusion des Vereins. 

Für Beschlüsse und Wahlen ist die absolute Mehrheit der Stimmen der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder massgebend. 

Zirkularbeschlüsse sind zulässig. In diesem Falle ist das Mehr der Stimmen massgebend.  

Mitglieder und Gönner haben an der Mitgliederversammlung je eine Stimme. 

Artikel 8 

Der Vorstand besteht aus 3 bis 7 Mitgliedern, die für die Dauer von 2 Jahren gewählt werden. Nach Ablauf der Amtszeit ist eine Wiederwahl möglich. 

- Der Vorstand konstituiert sich selbst und regelt die Zeichnungsberechtigung seiner Mitglieder. Er kann einen Arbeitsausschuss ernennen. 

- Der Vorstand versammelt sich auf Einladung des Präsidenten / der Präsidentin so oft es die Tätigkeiten erfordern. Zur Beschlussfassung ist die Anwesenheit von mindestens 3 Vorstandsmitgliedern erforderlich. 

- Der Vorstand besorgt alle Angelegenheiten des Vereins, soweit die Mitgliederversammlung nicht zuständig ist. Insbesondere stehen ihm die gesamte Geschäftsführung und die allgemeine Überwachung der Interessen des Vereins zu. 

- Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen und beruft die Mitgliederversammlung ein. 

- Für die Vereinsprojekte kann der Vorstand die Mitwirkung der Mitglieder und Aussenstehender beiziehen. 

IV. Rechnungsabschluss und Rechnungsprüfungskomission 

Artikel 9 

Das Vereinsjahr folgt dem Kalenderjahr. Die Rechnung ist auf den 31. Dezember abzuschliessen. 

Die Jahresbeiträge der Mitglieder werden vorausbezahlt und sind je am 1. Januar fällig. 

Artikel 10 

Die Mitgliederversammlung wählt auf die Dauer von 2 Jahren einen Rechnungsrevisor / eine Rechnungsrevisorin, der / die nicht Vereinsangehöriger / Vereinsangehörige sein muss. Dieser / Diese prüft und verifiziert Rechnungen, Buchführungen, Belege, Kassabestand und legt der Mitgliederversammlung einen schriftlichen Bericht über die Jahresrechnung und die Ergebnisse seiner Revisionstätigkeit vor. 

V. Auflösung 

Artikel 11 

Die Mitgliederversammlung kann, sofern wenigstens die Hälfte erschienen ist und eine Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten sich dafür ausspricht, die Auflösung des Vereins beschliessen. 

Artikel 12 

Das nach Auflösung des Vereins und Erfüllung aller Verbindlichkeiten allenfalls noch vorhandene Vereinsvermögen ist einer wohltätigen Organisation oder dem Kloster Einsiedeln zu überweisen.